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Aktuelle Informationen

Profitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Damit werden zentrale Entscheidungen des Klimakabinetts umgesetzt.

Wichtig zu beachten:

Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA.
Und nicht nur die Heizung selbst fällt unter die staatliche Förderung: Auch die Kosten für die Installation der neuen und die Demontage der alten Heizung sind in dem Prozentsatz der Förderung enthalten. Hinzu kommen die Verrohrung und der Wärmespeicher. Sogar Ihre Ausgaben für Umbaumaßnahmen wie z.B. dem Einbau einer Fußbodenheizung erhalten sie anteilig vom Staat zurück .
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